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Denkmäler werden erhalten, weil sie historische Botschaften in die Gegenwart und für spätere Zeiten übermitteln sollen. Träger dieser Informationen ist neben der äußeren Gestalt eines Denkmals ganz besonders seine geschichtlich gewachsene Substanz. Aus diesem Grund bedürfen alle Maßnahmen - von der Fenstererneuerung bis zum Umbau im Inneren eines Gebäudes oder der Wiederherstellung einer Gartenanlage - der Abstimmung und Genehmigung durch die Denkmalbehörden.
Von der Abteilung Bau- und Kunstdenkmalpflege wird ein Denkmal bei Instandsetzungs- und Umbaumaßnahmen fachlich betreut, wenn es sich um ein bedeutendes Denkmal handelt oder die Maßnahmen entsprechend umfangreich sind und komplexe denkmalpflegerische Fragestellungen erwarten lassen. Dazu beraten die Gebietsreferentinnen und -referenten die jeweils zuständigen Behörden, Eigentümer, Planer und Handwerker umfassend in allen denkmalpflegerischen und gartendenkmalpflegerischen Belangen.
Die Abteilung bringt durch fachliche Stellungnahmen denkmalpflegerische Interessen bei allen öffentlichen und privaten Planungen ein.
Zugleich engagiert sie sich in der Fortbildung für Architektinnen und Architekten, Planer und Bauingenieure, Eigentümer von Denkmälern und Mitarbeiter von Denkmalbehörden.
Abteilungsleitung: Dr. Ludger Sutthoff
Sekretariat: Hannelore Fauler
Tel 02234 9854-531
Fax 0221 8284-2940
bkd.denkmalpflege@lvr.de