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Inhaltsverzeichnis
Sie sind hier: Denkmalpflege > Denkmalschutzgesetz
§ 1 Aufgaben des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Denkmalliste
§ 4 Vorläufiger Schutz
§ 5 Unterschutzstellung von Denkmalbereichen
§ 6 Verfahren bei der Unterschutzstellung von Denkmalbereichen
§ 7 Erhaltung von Denkmälern
§ 8 Nutzung von Baudenkmälern und ortsfesten Bodendenkmälern
§ 9 Erlaubnispflichtige Maßnahmen
§ 10 Veräußerungs- und Veränderungsanzeige
§ 11 Schutz der Bodendenkmäler
§ 12 Erlaubnisvorbehalt
§ 13 Ausgrabungen
§ 14 Grabungsschutzgebiete
§ 15 Entdeckung von Bodendenkmälern
§ 16 Verhalten bei der Entdeckung von Bodendenkmälern
§ 17 Ablieferung
§ 18 Durchführung und Ablieferung
§ 19 Sonderregelung bei Maßnahmen zur Gewinnung von Bodenschätzen
§ 20 Denkmalbehörden
§ 21 Zuständigkeit der Denkmalbehörden
§ 22 Denkmalpflege
§ 23 Beiräte
§ 24 Beauftragte für Denkmalpflege
§ 25 Denkmalpflegeplan
§ 26 Erlaubnisverfahren
§ 27 Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes
§ 28 Auskunfts- und Betretungsrecht
§ 29 Gebührenfreiheit
§ 30 Enteignungen
§ 31 Übernahme von Denkmälern
§ 32 Vorkaufsrecht
§ 33 Entschädigung
§ 34 Entschädigung für bewegliche Bodendenkmäler
§ 35 Leistungen
§ 36 Denkmalförderungsprogramm
§ 37 Städtebauförderung, Wohnungsmodernisierung
§ 38 Denkmäler, die der Religionsausübung dienen
§ 39 Schutz bei Katastrophen
§ 40 Bescheinigungen für steuerliche Zwecke
§ 41 Bußgeldvorschriften
§ 42 Verwaltungsvorschriften
§ 43 Inkrafttreten
Für Eingriffe in Bodendenkmäler gilt § 9 entsprechend.
Der für die Denkmalpflege zuständige Minister erläßt die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften.
"Fremde Impulse - Baudenkmale im Ruhrgebiet"