LVR-Amt für Denkmalpflege
im Rheinland
Logo Landschaftsverband Rheinland - zur Startseite
Innenansicht des Jugendstilbades in Viersen

Denkmalpflege im Rheinland

Bau- und Kunstdenkmalpflege

Beratung von Behörden sowie Denkmalbesitzer*innen

Wir liefern Entscheidungshilfen

Das Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) verpflichtet die Denkmalfachämter der Landschaftsverbände zur Beratung und Unterstützung der Gemeinden und Kreise und zur fachlichen Mitwirkung an deren Entscheidungen. Für die Abteilung Bau- und Kunstdenkmalpflege bedeutet dies, Änderungsvorhaben an Denkmälern mit den örtlichen Denkmalbehörden und den Eigentümer*innenzu erörtern und Entscheidungshilfen für Sanierung, Modernisierung und Erhaltung zu geben. Dies ist Aufgabe der jeweils zuständigen Gebietsreferent*innen. Verwaltungsverfahren werden fachlich begleitet und eine umfassende Beratung in allen denkmalpflegerischen Fragen gewährleistet.


Vermittlung von Fachkenntnissen

Dabei wird auch das in den einzelnen Fachbereichen gesammelte und fortentwickelte Spezialwissen den kommunalen und staatlichen Denkmalbehörden vermittelt bzw. den Denkmaleigentümer*innen sowie den Architekt*innen zur Verfügung gestellt.
Die gutachterliche Tätigkeit der Abteilung Bau- und Kunstdenkmalpflege wird darüber hinaus in erheblichem Umfang bei verwaltungsgerichtlichen Verfahren in Anspruch genommen.