LVR-Amt für Denkmalpflege
im Rheinland
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Innenansicht des Jugendstilbades in Viersen

Denkmalpflege im Rheinland

Bau- und Kunstdenkmalpflege

Sicherheit im Baudenkmal

Das Themenfeld der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes spielt in der Entscheidungspraxis der Denkmalbehörden eine wichtige Rolle. Vor allem in den öffentlich genutzten Baudenkmälern kann die Erarbeitung einer denkmalverträglichen Lösung abseits der technischen Standards aufwendig werden. Dieser Aufgabe widmet sich auch die Abteilung Bau- und Kunstdenkmalpflege, die maßgeblich an der Entwicklung einer Handreichung der Unfallkasse NRW mitgewirkt hat.


Neue Handlungshilfe zu Sicherheit und Gesundheitsschutz im Baudenkmal

Die Handlungshilfe für Unternehmen und Betreibende von Arbeitsstätten, Schulen und Kindertageseinrichtungen, Eigentümer- und Handwerkerschaft, Fachplanende sowie Architekt*innen mit dem Titel "Sicherheit und Gesundheit im Baudenkmal" ist in der Reihe "Prävention in NRW" erschienen. Ziel ist es, die Beteiligten für die erhöhten Anforderungen an Substanzerhalt und Gestaltung im Denkmalkontext zu sensibilisieren, um möglichst denkmalgerechte Lösungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz in den Baudenkmälern zu erreichen. Fotos anschaulicher Lösungsbeispiele von umgesetzten Maßnahmen ergänzen die Erläuterungen.

Das Land NRW verfügt mit rund 83.000 Bau- und Gartendenkmälern über eine kulturhistorisch reiche und vielfältige Denkmallandschaft. Diese Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, wissenschaftlich zu erforschen und sinnvoll zu nutzen. Nur über eine sinnvolle Nutzung ist auf Dauer eine Erhaltung unserer Baudenkmäler gewährleistet. Zahlreiche geschützte Objekte werden als Arbeitsstätte, Schule oder Kindertageseinrichtung genutzt. Hierzu sind oftmals bauliche Anpassungen oder Veränderungen erforderlich, auch solche Maßnahmen, die der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz dienen und auf dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit basieren. Baudenkmäler in ihrer Nutzung, ihrer historischen Substanz oder ihrem charakteristischen äußeren Erscheinungsbild zu verändern bedarf in NRW der Erlaubnis der zuständigen Denkmalbehörde. Für die Vereinbarkeit dieser Anforderungen, die aus den Belangen Denkmalschutz und Denkmalpflege einerseits, Sicherheit und Gesundheitsschutz andererseits resultieren, ist die Handlungshilfe der Unfallkasse NRW ein Leitfaden und Wegweiser.

Zentraler Bestandteil der Veröffentlichung ist ein Flussdiagramm, das den Prozess der Gefährdungsbeurteilung und der Abstimmungen mit den Belangen des Denkmalschutzes beschreibt. Die Darstellung des Ineinandergreifens der öffentlich-rechtlichen Vorschriften soll allen beteiligten Personen – im Rahmen ihres Verantwortungsbereiches – die Organisation der erforderlichen Maßnahmen erleichtern. Oft sind individuelle Einzelfalllösungen anstelle der Standardlösungen gefragt, welche die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz wie die Lösungen aus dem Regelwerk erreichen müssen. Prozesse, die zu denkmalgerechten Ergebnissen führen, sind oftmals etwas aufwendiger. Dies soll frühzeitig von allen Beteiligten mitgedacht und eingeplant werden, um gute Lösungen für die Nutzer*innen der jeweiligen Einrichtung und des betroffenen Denkmals zu finden.

Die Broschüre "Sicherheit und Gesundheitsschutz im Baudenkmal" finden Sie unter PIN 86 zum kostenfreien Download hier:
Broschürenbestell- und Downloadservice der UK NRW

Auf der Internetseite der Unfallkasse NRW findet man auch weiterführende Hinweise und Literatur zu den Themen Brandschutz und Barrierefreiheit in Denkmälern:
Informationen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz in Denkmälern

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